ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der MULTI-BOX GmbH - Stand: 20.12.2021

01 Allgemeines 
 

  1. Es gelten ausschließlich unsere Geschäfts-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen, auch wenn im Einzelfall nicht Bezug darauf genommen wird, für alle, auch zukünftige Lieferungen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten nur gegenüber Unternehmen i.S. von § 14 BGB.
  2. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen des Bestellers sind für uns unverbindlich, auch wenn sie der Bestellung zugrunde gelegt werden und wir ihrem Inhalt nicht ausdrücklich widersprochen haben. Nur durch unsere ausdrückliche, schriftliche Zustimmung erhalten sie Gültigkeit.
  3. Spätestens mit der Entgegennahme der gelieferten Ware erklärt sich der Besteller mit unseren Lieferungsbedingungen einverstanden. Die Unwirksamkeit einzelner Bedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen Vertragsbedingungen.
  4. Technische Änderungen der Waren im Sinne eines technischen Fortschrittes bleiben vorbehalten. Änderungen in Form, Farbe und Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
  5. Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen, Änderungen dieses Vertrages und seiner Bedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Gleichermaßen sind Auskünfte, Empfehlungen, mündliche Angebote und Vereinbarungen unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch uns.
  6. Die angegebenen Maße und Gewichte sind als Richtwerte zu sehen. Produktionsbedingte Abweichungen stellen insoweit keine Mängel dar.



02 Angebote 
 

  1. Alle Angebote sind freibleibend. Unsere Preise gelten ab Lager Kirchlengern, soweit nicht anderes vereinbart ist, zzgl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer. Sind unsere Artikel in Katalogen abgebildet, so beziehen sich die Preise auf die jeweils abgebildeten Artikel gem. Beschreibung, nicht jedoch auf Inhalt, Zubehör oder Dekoration, wenn nicht anders erwähnt.
  2. Es gelten unsere jeweils gültigen Listenpreise abzgl. der jeweils gültigen Mengenrabatte zzgl. Verpackung, Fracht, Versicherung und Kommission.
  3. Tritt eine wesentliche Erhöhung bestimmter Kostenfaktoren, wie insbesondere der Kosten für Löhne, Vormaterial oder Fracht ein, so kann der vereinbarte Preis entsprechend dem Einfluß der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang erhöht werden. Übersteigt die Erhöhung mehr als 5 % des vereinbarten Preises, steht dem Besteller ein Rücktrittsrecht vom Vertrag zu.
  4. Die Waren werden in den angegebenen Ausführungen, Verpackungseinheiten bzw. Mindestmengen geliefert. Besteht die Mindestmenge in einer Verpackungseinheit, können nur eine bzw. mehrere Verpackungseinheiten, nicht aber Bruchteile einer Verpackungseinheit geliefert werden. Bei nicht gelisteten Artikeln ist die Mindestmenge, die von unserem Lieferanten vorgeschriebene Abnahme bzw. Verpackungseinheit. Teillieferungen in zumutbarem Umfang sind zulässig.
  5. Bei Bestellungen, in welchen die in den Preislisten angegebenen Verpackungseinheiten nicht eingehalten werden, berechnen wir aufgrund der höheren Verpackungs- und Kommissionierungskosten die Verpackung mit 3% vom Listenpreis bzw. mindestens €15,00.
  6. Für jeden einzelnen Auftrag bleibt die Vereinbarung einer Lieferzeit vorbehalten. Die Lieferzeit gilt mit dem rechtzeitigen Melden der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn das rechtzeitige Absenden der Ware ohne unser Verschulden unmöglich ist. Die Lieferung erfolgt per Paketdienst und wird mit einer Versandkostenpauschale von € 12,45 pro Paket berechnet. Warensendungen per Spedition innerhalb Deutschlands werden pauschal mit € 104,50 pro Euro-Palette berechnet.
  7. Das Transportrisiko (Verlust, Beschädigung) geht zu Lasten des Bestellers. Die Gefahr geht auch bei Vereinbarung frachtfreier Lieferung mit Absendung ab Lager auf den Besteller über. Verzögert sich der Versand durch Verschulden des Bestellers, so geht bereits mit dem Tage der Versandbereitschaft die Gefahr auf den Besteller über. Die Wahl des Versandweges bleibt uns vorbehalten.
  8. Der Mindestauftragswert beträgt € 100,00 netto. Bei Aufträgen, die unter diesem Wert liegen, berechnen wir zur anteiligen Kostendeckung einen Mindermengenzuschlag von € 15,00. Für Aufträge, die kurzfristig storniert werden, berechnen wir eine Stornogebühr in Höhe von 15 % des Warenwertes. Warenumtausch durch Rückgabe ist nur bei vorheriger Zustimmung unsererseits zulässig. Für Waren, die umgetauscht werden sollen oder zur Gutschrift zurückgesandt werden, berechnen wir eine Aufwandentschädigung in Höhe von 15 % des Warenwertes.
  9. Bei Produkten, die speziell auf Kundenwunsch hergestellt werden, ist eine zahlmäßige Unter- und Überlieferung von 10 % zulässig und ein Rückgaberecht ist ausgeschlossen.



03 Lieferstörungen 
 

  1. Von uns nicht zu vertretende Umstände und Ereignisse (Streik, Katastrophen, etc.), die die Lieferung verhindern oder wesentlich erschweren, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Lieferpflicht. Das gilt auch, wenn unsere Vorlieferer von der Lieferpflicht ganz oder teilweise entbunden sind oder wenn die normalen Bezugs- oder Transportmöglichkeiten nicht mehr gegeben sind. Wir sind in solchen Fällen, selbst wenn wir uns bereits in Verzug befinden, berechtigt, mit entsprechenden Verzögerungen einschließlich angemessener Anlaufzeit zu liefern.
  2. Die in Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Fristen hinsichtlich der Lieferung werden von uns nach Möglichkeit eingehalten. Im Falle eines Lieferverzuges ist uns eine Nachlieferungsfrist zu setzen. Liefern wir den Kaufgegenstand auch bis zum Ablauf der Nachfrist nicht aus, welche angemessen sein muß, kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten.
  3. Wird der Versand der am Lager bereitgestellten Waren auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die Lagerung entstehenden Kosten, mindestens jedoch 0,5% des Rechnungsbetrages pro angefangenem Monat berechnet.
  4. Wir sind berechtigt, nach Setzen und fruchtlosem Verlauf einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Besteller mit angemessener, verlängerter Frist zu beliefern. Nimmt der Besteller die Ware nicht an, so sind wir berechtigt, nach Ablauf einer Nachfrist von 14 Tagen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.



04 Gewährleistung, Mängelrechte 
 

  1. Mängelansprüche des Bestellers setzen voraus, daß dieser seinen gem. § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Prüfungspflichten nachgekommen ist. Der Besteller hat die Mängel spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Wareneingang am Empfangsort schriftlich anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden, sind unverzüglich, spätestens 14 Tage nach der Entdeckung, zu rügen, andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
  2. Ist die gelieferte Ware mangelhaft, so haben wir nach unserer Wahl den Mangel zu beseitigen oder eine mangelfreie Sache zu liefern (Nacherfüllung).
  3. Sind wir zur Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder in der Lage, verzögert sich diese über eine vom Besteller gesetzte angemessene Frist von mindestens 2 Wochen hinaus oder schlägt die Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung in sonstiger Weise fehl oder ist uns unzumutbar, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises vorzunehmen. Schadenersatzansprüche sind vorbehaltlich der Ziff. 5 dieser Bedingungen ausgeschlossen.
  4. Soweit der Besteller Mängelansprüche gegen uns aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns, des Hersteller oder seiner Gehilfen, insbesondere in der Werbung oder bei der Kennzeichnung über bestimmte Eigenschaften, geltend macht (§ 434 Abs. 1 S. 3 BGB), trägt der Besteller die Beweislast dafür, daß diese Äußerung kausal für seinen Kaufentschluß war.
  5. Für Äußerungen und Werbeaussagen Dritter wird nicht gehaftet.
  6. Mängelansprüche verjähren innerhalb eines Jahres seit der Ablieferung der Sache. Für Schadenersatzansprüche, die nicht gem. Ziff. 5 dieser Bedingungen ausgeschlossen sind, gilt die gesetzliche Verjährungsfrist (2 Jahre).
  7. Verlangt der Besteller die Nacherfüllung (Beseitigung des Mangels oder Lieferung einer mangelfreien Sache), so hat er innerhalb eines Zeitraumes von 2 Wochen nach Ablauf der Frist, die der Besteller uns für die Nacherfüllung gesetzt hat, zu erklären, ob er weiter Erfüllung verlangen will oder ob er vom Vertrag zurücktreten, soweit nicht ausgeschlossen, Schadenersatz verlangen oder den Kaufpreis mindern will.
  8. Für die (mechanischen, elektrischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften) unserer Produkte sind maßgebend die schriftlichen Angaben auf Auftragsbestätigungen, Katalogen oder schriftlichen Bestätigungen unsererseits. Eine telefonisch erteilte Auskunft ist nicht verbindlich. Der Besteller ist verpflichtet, uns bei einem beabsichtigten Einsatz oder Verwendung der Produkte außerhalb der erklärten Produkteigenschaften zu informieren. Eine unerhebliche Abweichung der gelieferten Ware von der vereinbarten oder üblichen Beschaffenheit begründet keine Mängelrechte des Bestellers. Der Besteller ist insbesondere verpflichtet bis zu 2 % der Fertigteilprodukte des jeweiligen Auftrages aus maschinentechnischen Gründen als Ausschuß anzuerkennen. Abzüge hierfür kann der Besteller nicht vornehmen.
  9. Wenn der Besteller die verkaufte neu hergestellte Sache als Folge ihrer Mangelhaftigkeit zurücknehmen mußte, oder der Abnehmer des Bestellers den Kaufpreis gemindert hat (§ 478 BGB) gelten, falls die verkaufte Sache am Ende der Lieferkette an einen Verbraucher als Letztkäufer (Endverbraucher) verkauft wurde, die gesetzlichen Rechte des Bestellers bei Mängeln ohne die in dieser Bestimmung (Ziff. 4 dieser Bedingungen) genannten Einschränkungen der Mängelrechte mit Ausnahme der Schadenersatzansprüche. Der Besteller muß uns wegen des von dem Endverbraucher geltend gemachten Mangels die sonst erforderliche Frist nicht setzen. Für Schadenersatzansprüche gilt Ziff. 5 dieser Bedingungen.
  10. Für Produkte, die im Auftrag des Kunden von Drittlieferanten beschafft werden oder von Kunden beigestellte Produkte, übernimmt Firma MULTI-BOX keinerlei Haftung.



05 Schadenersatz 
 

  1. Schadenersatzansprüche wegen Pflichtverletzungen unsererseits sind unabhängig vom Rechtsgrund, insbesondere aufgrund Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter Leistung, Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, sonstigen Pflichten aus dem Schuldverhältnis und unerlaubter Handlung ausgeschlossen. 

    Dieses gilt nicht: 

    a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, 

    b) für sonstige Schäden, wenn diese 

    aa) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns oder dem unserer leitenden Angestellten beruhen, 

    bb) eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht – insbesondere vertragliche Hauptleistungspflicht ?) verletzt wurde, 

    cc) eine sonstige, nicht unter bb) fallende Pflicht vorsätzlich oder grob fahrlässig durch einfache Erfüllungsgehilfen verletzt wurde. In den Fallen bb) und cc) ist die Haftung der Höhe nach auf den Ersatz des typisch vorhersehbaren Schadens begrenzt.
  2. Soweit die Haftung vorstehend ausgeschlossen bzw. beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  3. Der vorstehende Haftungsausschluß gilt nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
  4. Soweit der Besteller anstelle von Schadenersatz statt der Leistung von uns Ersatz der Aufwendungen verlangt, die er im Vertrauen auf den Erhalt der Leistung gemacht hat (§ 284 BGB), sind diese Aufwendungen der Höhe nach auf solche Aufwendungen begrenzt, die ein vernünftiger Dritter gemacht hätte.
  5. Der Besteller ist bei einer nicht in einer mangelhaften Leistung bestehenden Pflichtverletzung durch uns nur bei einem Verschulden unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.



06 Eigentumsvorbehalt
 

  1. Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur restlosen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich aller Nebenforderungen vor. Bei laufender Geschäftsverbindung bleibt die Ware bis zur vollen Bezahlung unserer sämtlichen bestehenden und künftigen Forderungen gegen den Besteller in unserem Eigentum, insbesondere auch bis zum vollen Ausgleich eines anerkannten Kontokorrentsaldos mit dem Besteller.
  2. Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache – solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist – pfleglich zu behandeln. Er hat uns unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn die gelieferte Ware beschädigt, abhanden gekommen, gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten der Geltendmachung unseres Eigentums zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung und Weiterverarbeitung der Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Bestellers gegenüber seinen Abnehmern aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt in Höhe des mit uns vereinbarten Preises für die Vorbehaltsware (einschl. Umsatzsteuer) an uns ab. Nimmt der Besteller die Kaufpreisforderung in ein Kontokorrentverhältnis mit seinem Kunden auf, tritt er auch die sich hieraus ergebende Saldoforderung an uns ab. Die Abtretung umfaßt auch die aus sonstigem Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung, Ausgleich für Rechtsverluste, etc) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Bearbeitung weiterverkauft worden ist. Wir nehmen die Abtretung hiermit an.
  4. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
  5. Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware wird stets für uns vorgenommen. Die verarbeitete Ware dient zu unserer Sicherung nur in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware. Sofern die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu dem der anderen bearbeitenden Gegenstände zur Zeit der Verarbeitung oder Verbindung. sofern die Verarbeitung in der Weise erfolgt, daß die neue Sache als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, daß der Besteller uns anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Miteigentum für uns unentgeltlich verwahrt.
  6. Wir verpflichten uns auf Anforderung, die nach den vorstehenden Bestimmungen uns zustehenden Sicherungen nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20 % übersteigt.
 
 

07 Unterlagen, Schutzrechte

 
  1. Musterbücher, Zeichnungen und Abbildungen bleiben unser Eigentum und sind auf Verlangen unverzüglich an uns zurückzusenden. Sie dürfen keinesfalls der Konkurrenz zur Einsichtnahme vorgelegt werden.
  2. Werden bei der Anfertigung der Ware nach Zeichnungen, Mustern oder sonstigen Angaben des Bestellers Schutzrechte Dritter verletzt, so stellt der Besteller uns von sämtlichen Ansprüchen frei.


08 Zahlungsbedingungen
 
  1. Unsere Zahlungsbedingungen sind: 10 Tage, 3 % Skonto, 30 Tage netto. Die Warenabrechnung erfolgt am Tage der Lieferung, wobei der Besteller, außer bei rechtskräftig festgestellten oder schriftlich zugestandenen Gegenansprüchen nicht berechtigt ist, die Zahlung zurückzuhalten oder die Aufrechnung zu erklären.
  2. Für den Fall der nicht durchgeführten Zahlung zum Zeitpunkt der Fälligkeit und im Verzugsfalle sind wir berechtigt ab dem Fälligkeitstage Zinsen in der Höhe der banküblichen Kreditkosten zu berechnen. Zur Deckung der außergerichtlichen Mahnkosten werden dem Käufer € 10,00 berechnet, bei wiederholter Mahnung verdoppelt sich der Betrag entsprechend. Diskontspesen, Wechselspesen und Verzugszinsen sind sofort fällig. Die Annahme von Wechseln und Schecks erfolgt zahlungshalber. Wechsel werden nur vorbehaltlich einer Diskontierungsmöglichkeit angenommen.
  3. Sollte vor Lieferung der Waren zu unserer Kenntnis gelangen, daß die Kreditwürdigkeit des Bestellers gemindert ist, bzw. zu fürchten steht, daß der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann (z. B. Schecksperre) so sind wir berechtigt die Lieferung zu verweigern oder Vorauszahlung zu verlangen und in dem Falle, daß die Lieferung bereits erfolgt ist, den Rechnungsbetrag/Restrechungsbetrag sofort fällig zu stellen.

 


09 Datenschutz

 

  1. Im Rahmen der Vertragsdurchführung verarbeiten wir auch personenbezogene Daten unserer Kunden und deren Mitarbeiter (z.B. Kontaktdaten, sonstige personenbezogene Daten zur Vertragsdurchführung). Wir halten uns an die gesetzlichen Bestimmungen der EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO), des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG), des Telemediengesetzes (TMG) und andere datenschutzrechtlicher Bestimmungen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzrichtlinien.



10 Gerichtsstand, Erfüllungsort und Rechtswahl

  1. Soweit der Besteller Vollkaufmann i.S. des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist unser Sitz Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis, auch hinsichtlich Wechsel- und Scheinverbindlichkeiten, unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
  2. Für das Vertragsverhältnis gilt deutsches Recht.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages und der sonstigen Bedingungen im Übrigen nicht berührt.